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Gartenfachberatung

Die Gartenfachberatung berät die Pächter und überprüft mit regelmäßigen Gartenbegehungen, ob die Flächen auch kleingärtnerisch genutzt werden.

Gartenzeitschrift

Der Berliner Gartenfreund erscheint monatlich im Wächter Verlag in digitaler Form und kann von Pächtern mit einem Zugangscode gelesen werden. Der Berliner Teil ist auch frei verfügbar.

Berliner Gartenbrief

Der Gartenbrief des Pflanzenschutzamts Berlin behandelt aktuelle Pflanzenkrankheiten, Schädlinge und Pflanzenschutz. Er erscheint während der Saison etwa alle zwei Wochen – rund zwanzig Ausgaben im Jahr. Die neueste Ausgabe liegt direkt hier bereit.

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Berliner Gartenbrief Nr. 14/2026

Pflanzenschutzamt Berlin · 752 KB

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Die Gärten unserer Kleingartenanlage unterliegen dem Bundeskleingartengesetz, der Gartenordnung des Bezirksverbands Pankow und den Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin.

Wann ist ein Garten in vertragsgerechtem Zustand?

Ein Drittel der Gartenfläche ist für den Anbau von Obst, Gemüse, Kräutern und Feldfrüchten zu nutzen. 10 % der Parzellenfläche sind als Anbauflächen für den Gemüseanbau anzulegen – und während der Saison selbstverständlich auch zu bepflanzen.

Die vertragsgerechte Nutzung ist wichtig für den Erhalt der Kleingartenanlage.

Ein Rechenbeispiel

Bei einer Parzelle von 400 m² sieht die Aufteilung so aus:

Höchstens 266 m², also zwei Drittel, dürfen Freizeit- und Erholungsfläche sein. Dazu zählen Laube, Terrasse, Rasen, Ziergehölze, Rankgerüste, Planschbecken, Biotop, Hauptweg, Bienenstand, Sitzplätze, Sandkasten, Schaukel und gestalterische Elemente.

Mindestens 134 m², also ein Drittel, müssen kleingärtnerische Nutzfläche sein: Obstbäume, Beerensträucher und Beete – ebenerdig oder als Hochbeet – für Gemüse und einjährige Sommerblumen. Die Beete allein sollen mindestens 10 % der Parzellenfläche ausmachen, und auf ihnen muss der Gemüseanbau überwiegen.

So wird die Nutzfläche berechnet

Obstbäume zählen je nach Wuchsform unterschiedlich:

Wuchsform Kronenansatz zählt als
Hochstamm ab 180 cm 10 m²
Halbstamm ab 100 cm 5 m²
Buschbaum ab 40 cm 2 m²

Angerechnet werden Apfel, Süßkirsche, Sauerkirsche, Pflaume, Birne, Quitte, Aprikose und Pfirsich.

Beerensträucher zählen mit mindestens 2 m² je Strauch: Johannisbeere, Stachelbeere, Himbeere, Brombeere, Blaubeere, Wein, Apfelbeere, Felsenbirne und Holunder.

Gartenordnung und Vorschriften

Die rechtliche Grundlage für unsere Gärten.

Fragen?

Bei Fragen rund um die kleingärtnerische Nutzung könnt Ihr Euch jederzeit an die Gartenfachberatung wenden:

Gartenfachberatung@KGA-Humboldt.de