Die Gartenfachberatung berät die Pächter und überprüft mit regelmäßigen Gartenbegehungen, ob die Flächen auch kleingärtnerisch genutzt werden.
Gartenzeitschrift
Der Berliner Gartenfreund erscheint monatlich im Wächter Verlag in digitaler Form und kann von Pächtern mit einem Zugangscode gelesen werden. Der Berliner Teil ist auch frei verfügbar.
- Berliner Gartenfreund – digitale Ausgaben → Ausgaben ab Januar 2024 zum Blättern im Browser
Berliner Gartenbrief
Der Gartenbrief des Pflanzenschutzamts Berlin behandelt aktuelle Pflanzenkrankheiten, Schädlinge und Pflanzenschutz. Er erscheint während der Saison etwa alle zwei Wochen – rund zwanzig Ausgaben im Jahr. Die neueste Ausgabe liegt direkt hier bereit.
- Alle bisherigen Ausgaben beim Pflanzenschutzamt → Archiv der letzten Jahrgänge
- Gartenbrief kostenlos per E-Mail abonnieren → Anmeldung direkt beim Pflanzenschutzamt
Die Gärten unserer Kleingartenanlage unterliegen dem Bundeskleingartengesetz, der Gartenordnung des Bezirksverbands Pankow und den Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin.
Wann ist ein Garten in vertragsgerechtem Zustand?
Ein Drittel der Gartenfläche ist für den Anbau von Obst, Gemüse, Kräutern und Feldfrüchten zu nutzen. 10 % der Parzellenfläche sind als Anbauflächen für den Gemüseanbau anzulegen – und während der Saison selbstverständlich auch zu bepflanzen.
Die vertragsgerechte Nutzung ist wichtig für den Erhalt der Kleingartenanlage.
Ein Rechenbeispiel
Bei einer Parzelle von 400 m² sieht die Aufteilung so aus:
Höchstens 266 m², also zwei Drittel, dürfen Freizeit- und Erholungsfläche sein. Dazu zählen Laube, Terrasse, Rasen, Ziergehölze, Rankgerüste, Planschbecken, Biotop, Hauptweg, Bienenstand, Sitzplätze, Sandkasten, Schaukel und gestalterische Elemente.
Mindestens 134 m², also ein Drittel, müssen kleingärtnerische Nutzfläche sein: Obstbäume, Beerensträucher und Beete – ebenerdig oder als Hochbeet – für Gemüse und einjährige Sommerblumen. Die Beete allein sollen mindestens 10 % der Parzellenfläche ausmachen, und auf ihnen muss der Gemüseanbau überwiegen.
So wird die Nutzfläche berechnet
Obstbäume zählen je nach Wuchsform unterschiedlich:
| Wuchsform | Kronenansatz | zählt als |
|---|---|---|
| Hochstamm | ab 180 cm | 10 m² |
| Halbstamm | ab 100 cm | 5 m² |
| Buschbaum | ab 40 cm | 2 m² |
Angerechnet werden Apfel, Süßkirsche, Sauerkirsche, Pflaume, Birne, Quitte, Aprikose und Pfirsich.
Beerensträucher zählen mit mindestens 2 m² je Strauch: Johannisbeere, Stachelbeere, Himbeere, Brombeere, Blaubeere, Wein, Apfelbeere, Felsenbirne und Holunder.
Gartenordnung und Vorschriften
Die rechtliche Grundlage für unsere Gärten.
- Gartenordnung des Bezirksverbands Pankow → PDF, 5 Seiten · Stand 1. Januar 2010
- Baulichkeitenordnung → PDF, 9 Seiten · Stand 2023 · was gebaut werden darf und was nicht
- Bundeskleingartengesetz (BKleingG) → Volltext auf gesetze-im-internet.de
- Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin → Beim Landesverband: Dauerkleingärten auf landeseigenen Grundstücken, kleingärtnerische Gemeinnützigkeit, Entschädigung bei Räumung
- Weitere rechtliche Grundlagen beim Landesverband → Wertermittlungsrichtlinie für Kleingärten
Fragen?
Bei Fragen rund um die kleingärtnerische Nutzung könnt Ihr Euch jederzeit an die Gartenfachberatung wenden: